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Für Händler

Kaufvertrag Auto gewerblich: der Vertrag für Händler und Gewerbetreibende

Kaufvertrag Auto gewerblich: Verkauf durch einen Händler an einen Verbraucher oder an einen Unternehmer, mit der passenden Sachmängelhaftung, Regelbesteuerung oder Differenzbesteuerung. Kostenlos ausfüllen, auf dem Bildschirm unterschreiben, als PDF speichern.

Kaufvertrag für den Händlerverkauf ausfüllen

Vorausgewählt ist der Verkauf durch einen Händler. Wählen Sie, ob ein Verbraucher oder ein Unternehmen kauft, tragen Sie Firma, Fahrzeug und Preis ein und lassen Sie beide Seiten auf dem Bildschirm unterschreiben. Der Vertrag folgt deutschem Recht.

Der Vertrag folgt dem Recht dieses Landes und wird in dessen Sprache gedruckt.

Für Käufer oder Verkäufer aus einem anderen Land: Jede Klausel wird in beiden Sprachen nebeneinander gedruckt.

Fahrzeug
Wer verkauft?
Wer kauft?

Melden Sie den Verkauf der Zulassungsbehörde und Ihrer Versicherung, sobald das Auto übergeben ist.Amtliche Informationen

Verkäufer
Käufer

Freiwillig. Sie hilft beim Nachweis, wer unterschrieben hat.

Fahrzeug

Die 17 Zeichen in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Zustand
Unfallschäden oder Mängel
Kaufpreis und Zahlung
Sachmängelhaftung
Übergebene Unterlagen

Haken Sie an, was der Käufer erhält. Die Schlüssel stehen im Abschnitt Fahrzeug.

Sonstiges
Ort, Datum und Unterschriften

Mit der Uhrzeit der Übergabe gehen Bußgelder und Haftung auf den Käufer über.

Unterschreiben Sie mit dem Finger oder der Maus. Lassen Sie das Feld leer, wenn Sie den Ausdruck von Hand unterschreiben.

Wählen Sie im Druckfenster „Als PDF speichern“, um eine Kopie zu behalten. Drucken Sie zwei Exemplare: eines für jede Seite.

Alles bleibt in Ihrem Browser. Nichts, was Sie eingeben, wird gesendet oder gespeichert.

Eine Vorlage zur Hilfe, keine Rechtsberatung. Holen Sie bei einem hochwertigen oder ungewöhnlichen Verkauf juristischen Rat ein.

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Ihr Vertrag

Ihr Vertrag erscheint hier, während Sie tippen.

Was muss ein gewerblicher Kaufvertrag für ein Auto enthalten?

Ein gewerblicher Kaufvertrag für ein Auto unterscheidet sich vom Privatverkauf vor allem an drei Stellen: bei der Sachmängelhaftung, bei der Umsatzsteuer und bei den Angaben zu den Parteien. Der Vertrag oben fragt deshalb zuerst, ob ein Verbraucher oder ein Unternehmer kauft, und passt die Klauseln an.

  • Parteien: Firma, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr. und die Person, die für das Unternehmen unterschreibt. Beim Verbraucher genügen Name, Anschrift und Ausweisnummer.
  • Fahrzeug: Marke, Modell, FIN, Kennzeichen, Erstzulassung, Kilometerstand und Zubehör.
  • Zustand: bekannte Schäden, Unfallvorschäden, Zahl der Vorbesitzer, Import.
  • Preis: mit ausgewiesener Umsatzsteuer oder nach der Differenzbesteuerung, dazu Zahlungsart, Anzahlung und Eigentumsvorbehalt.
  • Sachmängelhaftung: gesetzliche Rechte, bei gebrauchten Fahrzeugen auf Wunsch ein Jahr, und eine freiwillige Garantie.
  • Übergabe, Unterlagen, Zulassung, Unterschriften.

Die allgemeine Fassung für den Privatverkauf steht auf der Seite Kaufvertrag Auto.

Händler verkauft an einen Verbraucher: Was gilt für die Gewährleistung?

Verkauft ein Unternehmer ein Auto an einen Verbraucher, ist ein Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) im Spiel. Das bedeutet:

  • Kein Ausschluss. Auf eine Vereinbarung vor der Mitteilung eines Mangels, die vom Gesetz zum Nachteil des Verbrauchers abweicht, kann sich der Händler nicht berufen (§ 476 Abs. 1 BGB). Wer ein Auto als „Schrottfahrzeug“ oder „zum Ausschlachten“ verkauft, obwohl es einwandfrei ist, will laut Verbraucherzentrale die Gewährleistung umgehen. Die Rechte des Käufers bleiben dann bestehen. Auch Umgehungen etwa über ein zum Schein als Privatverkauf gestaltetes Geschäft helfen nicht (§ 476 Abs. 4 BGB).
  • Ein Jahr statt zwei. Bei gebrauchten Waren darf die Verjährung der Mängelansprüche auf ein Jahr verkürzt werden, nicht weiter. Die Vereinbarung ist nur wirksam, wenn der Verbraucher vor der Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung eigens in Kenntnis gesetzt wurde und sie im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde (§ 476 Abs. 2 BGB). Im Generator wählen Sie dafür „Ein Jahr statt zwei“. Der Vertrag erhält dann den Hinweis und ein eigenes Unterschriftsfeld für den Käufer.
  • Beweislastumkehr. Zeigt sich innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang ein Mangel, wird vermutet, dass er schon bei der Übergabe vorlag (§ 477 BGB). Der Händler muss dann das Gegenteil beweisen.
  • Garantie. Eine Garantie, die der Händler zusätzlich gibt, kommt zu den gesetzlichen Rechten hinzu und ersetzt sie nicht. Tragen Sie sie im Feld „Zusätzliche Garantie“ ein.

Ein Widerrufsrecht gibt es beim Kauf im Autohaus nicht automatisch. Es kommt nur bei Fernabsatz oder bei Verträgen in Betracht, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden.

Händler verkauft an einen Unternehmer: Ist ein Ausschluss möglich?

Kauft der andere Teil als Unternehmer, gilt der Verbrauchsgüterkauf nicht (§ 474 BGB), und die Sachmängelhaftung lässt sich eher beschränken oder ausschließen. Das gilt jedoch nur im Rahmen des Gesetzes:

  • Arglist und Garantien: Auf den Ausschluss kann sich der Händler nicht berufen, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat (§ 444 BGB).
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen: Verwendet der Händler vorformulierte Bedingungen, prüfen die Gerichte sie nach den §§ 307 bis 310 BGB. Der Ausschluss muss Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausnehmen. Der Vertrag oben tut das.
  • Fristen: Die Verjährung beträgt zwei Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). In den Geschäftsbedingungen lässt sie sich bei gebrauchten Sachen im Verkehr zwischen Unternehmern auf ein Jahr verkürzen. Prüfen Sie das für Ihren Fall.

Ob der Käufer Verbraucher oder Unternehmer ist, hängt davon ab, wofür er das Auto kauft. Der Generator fragt „Wer kauft?“ und verlangt bei einem Unternehmen die Steuernummer.

Regelbesteuerung oder Differenzbesteuerung: Wie weisen Sie die Umsatzsteuer aus?

Im Generator wählen Sie, ob der Preis die Umsatzsteuer enthält (der Vertrag nennt den Satz, 19 Prozent) oder ob nach der Differenzbesteuerung verkauft wird. Dann steht im Vertrag, dass die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen wird (§ 25a UStG).

Die Differenzbesteuerung gilt nur für Wiederverkäufer, also wer gewerbsmäßig mit beweglichen Gegenständen handelt. Das Fahrzeug muss im Gemeinschaftsgebiet an den Händler geliefert worden sein, und zwar ohne geschuldete Umsatzsteuer oder selbst nach der Differenzbesteuerung. Prüfen Sie den Einkauf, bevor Sie sie anwenden. Alle Voraussetzungen finden Sie in § 25a UStG. Im Zweifel fragen Sie Ihren Steuerberater.

Übergabe, Eigentumsvorbehalt und Zulassung beim Händlerverkauf

Auch beim Händlerverkauf bleibt das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Vertrag nennt das Eigentumsvorbehalt und erlaubt eine Anzahlung, die auf den Kaufpreis angerechnet wird. Ein Käufer, der noch zahlen muss, trägt das Datum ein, bis zu dem er zahlt.

Bei der Übergabe erhält der Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (üblich, aber keine gesetzliche Pflicht), Serviceheft und Schlüssel. Die Meldepflichten bleiben: Der bisherige Halter und der Eigentümer zeigen den Halterwechsel unverzüglich an, mit Kennzeichen, Anschrift des Käufers und dessen Bestätigung, die Zulassungsbescheinigung erhalten zu haben (§ 15 Abs. 5 FZV). Auch die Versicherung ist unverzüglich zu unterrichten (§ 97 VVG). Das Datum der Umschreibung bestimmt laut Zoll das Ende der Kfz-Steuerpflicht.

Welche Fehler machen Händler am häufigsten?

  • Einen Gewährleistungsausschluss gegenüber einem Verbraucher in den Vertrag schreiben. Er ist unwirksam.
  • Die Verkürzung auf ein Jahr nicht gesondert vereinbaren oder den Käufer nicht vorher darauf hinweisen. Ohne beides gilt die Frist von zwei Jahren.
  • Unfallvorschäden, Importe oder Tachostände nicht angeben, die der Händler kennt.
  • Die Differenzbesteuerung anwenden, ohne den Einkauf geprüft zu haben.
  • Die Garantie nicht von der Gewährleistung trennen.
  • Die Meldung an die Zulassungsbehörde und die Versicherung nicht am Übergabetag erledigen.

Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

So funktioniert der Generator für Händler

Der Generator ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Er läuft im Browser Ihres Handys oder Tablets, sodass Sie ihn direkt am Fahrzeug ausfüllen können. Der Käufer unterschreibt mit dem Finger auf dem Bildschirm, ebenso Sie oder die Person, die für Ihr Unternehmen zeichnet. Dann speichern Sie das PDF oder drucken es zweimal. Ihre Firmendaten können Sie auf Wunsch in diesem Browser merken lassen, sie werden nicht an CarShots gesendet. Wer jede Woche Autos inseriert, bekommt mit CarShots Studiofotos vom Handy, jedes Foto in etwa 20 Sekunden.

Häufige Fragen

Kann ein Händler beim Verkauf an eine Privatperson die Gewährleistung ausschließen?

Nein. Eine Vereinbarung vor der Mitteilung eines Mangels, die zum Nachteil des Verbrauchers abweicht, ist unwirksam (§ 476 Abs. 1 BGB). Bei einem gebrauchten Auto darf nur die Verjährungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden.

Wie verkürzt der Händler die Gewährleistung auf ein Jahr wirksam?

Der Verbraucher muss vor der Abgabe seiner Vertragserklärung eigens auf die Verkürzung hingewiesen werden, und sie muss im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart sein (§ 476 Abs. 2 BGB). Der Vertrag enthält dafür ein eigenes Unterschriftsfeld.

Was gilt, wenn ein Unternehmer das Auto kauft?

Dann gilt das Verbrauchsgüterkaufrecht nicht. Ein Ausschluss ist eher möglich, bleibt aber an § 444 BGB und, bei vorformulierten Bedingungen, an die §§ 307 bis 310 BGB gebunden.

Muss der Händler die Umsatzsteuer im Vertrag ausweisen?

Bei Regelbesteuerung nennt der Vertrag, dass der Preis die Umsatzsteuer enthält. Bei der Differenzbesteuerung wird sie nicht gesondert ausgewiesen (§ 25a UStG).

Gibt es beim Kauf im Autohaus ein Widerrufsrecht?

Nicht automatisch. Ein gesetzliches Widerrufsrecht kommt nur bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen in Betracht.

Ersetzt eine Händlergarantie die gesetzlichen Mängelrechte?

Nein. Eine zusätzliche Garantie kommt hinzu. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bleiben bestehen und lassen sich nicht zu seinem Nachteil einschränken.

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