Zweisprachiger Vertrag
Kaufvertrag Auto deutsch polnisch: zweisprachig und kostenlos
Kaufvertrag Auto deutsch polnisch für den Verkauf zwischen Deutschland und Polen: jeder Paragraph steht auf Deutsch und auf Polnisch nebeneinander, und bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung. Kostenlos ausfüllen, beide unterschreiben auf dem Bildschirm.
Wie sieht ein zweisprachiger Kaufvertrag Deutsch-Polnisch aus?
Beim Kaufvertrag Auto deutsch polnisch steht der Vertragstext in zwei Spalten: links die Klauseln auf Deutsch, rechts dieselben Klauseln auf Polnisch. Jeder Paragraph hat die gleiche Nummer und denselben Inhalt in beiden Sprachen, auch die Überschriften und die Bezeichnungen der Felder. So lesen beide Seiten, was sie unterschreiben, und niemand muss sich auf eine Übersetzung aus dem Gedächtnis verlassen.
Die Namen der deutschen Papiere bleiben im Original stehen. Die polnische Spalte erklärt sie in Klammern: Die Zulassungsbescheinigung Teil II steht also mit ihrem deutschen Namen und einer polnischen Beschreibung im Vertrag. Das hilft dem Käufer, der die Papiere bei einer polnischen Behörde vorlegen muss.
Welche Fassung gilt, wenn sich die Sprachen unterscheiden?
Der Vertrag bestimmt: Weichen die beiden Fassungen voneinander ab, ist die Fassung in der ersten Sprache maßgebend, hier die deutsche. Er folgt deutschem Recht, die Klauseln zur Sachmängelhaftung, zu § 444 BGB und zur Meldung des Verkaufs sind die des deutschen Vertrags. Die polnische Spalte ist eine Übersetzung zum Verständnis. Das beugt Missverständnissen vor, ersetzt aber keine Rechtsberatung.
Soll ein Vertrag nach polnischem Recht abgeschlossen werden, wählen Sie im Formular „Polen“ als Land des Verkaufs. Dann ist Polnisch die erste Sprache, und Sie können Deutsch als zweite Sprache wählen.
Auto nach Polen verkaufen: Was müssen Verkäufer und Käufer klären?
Der Verkäufer meldet den Halterwechsel in Deutschland unverzüglich der Zulassungsbehörde (§ 15 Abs. 5 FZV). Dazu braucht er Name und vollständige Anschrift des Käufers, auch wenn die Adresse in Polen liegt, und dessen Bestätigung, dass er die Zulassungsbescheinigung erhalten hat. Lassen Sie sich die Anschrift deshalb zeigen, etwa im Ausweis, und tragen Sie sie im Vertrag ein. Den Versicherer informieren Sie ebenfalls unverzüglich (§ 97 VVG).
Will der Käufer das Auto mit eigener Kraft nach Polen fahren, wird dafür auf Antrag von der Zulassungsbehörde ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt. Laut Zoll entsteht dadurch Kraftfahrzeugsteuerpflicht, mindestens für einen Monat. Das Ausfuhrkennzeichen ist laut Zoll für Fahrzeuge gedacht, die in Betrieb gesetzt und nicht zum Beispiel auf einer Ladefläche transportiert werden. Klären Sie das mit der Behörde.
In Polen wird das Fahrzeug anschließend vom Starosta zugelassen. Welche Fristen und Steuern dort für den Käufer gelten, richtet sich nach polnischem Recht. Fragen Sie die polnische Behörde, bevor Sie kaufen.
Gewährleistung bei einem Verkauf an Käufer in Polen
Zwischen Privatpersonen darf die Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden, das gilt auch bei einem Käufer aus Polen. Nicht ausgeschlossen werden können Mängel, die Sie arglistig verschwiegen haben, und Garantien (§ 444 BGB). Nennen Sie bekannte Schäden im Vertrag.
Verkauft ein Händler an einen Verbraucher in Polen, gilt Folgendes: Wählen die Parteien deutsches Recht, darf dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften seines Aufenthaltsstaats entzogen werden, wenn der Händler seine Tätigkeit auf diesen Staat ausrichtet (Art. 6 Rom-I-Verordnung). Polen kennt keine Verkürzung auf ein Jahr: Die Frist beträgt zwei Jahre. Händler sollten deshalb die Frage im Einzelfall rechtlich klären, bevor sie in den Vertrag „ein Jahr“ schreiben.
Unterlagen, Übergabe und Schlüssel bei einem grenzüberschreitenden Verkauf
Zur Übergabe gehören die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (üblich, nicht gesetzlich vorgeschrieben), das Serviceheft und alle Schlüssel. Haken Sie im Formular an, was der Käufer erhält, die Liste steht in beiden Sprachen im Vertrag. Zahlung und Papiere gehören zusammen: Geben Sie die Papiere erst heraus, wenn das Geld da ist. Bei einem Käufer aus dem Ausland prüfen Sie den Ausweis und notieren die Nummer im Vertrag.
So funktioniert der zweisprachige Generator
Der Generator ist kostenlos, braucht keine Anmeldung und läuft auf dem Handy. Im Formular ist als zweite Sprache bereits Polnisch gewählt, Sie können sie jederzeit ändern oder entfernen. Beide Seiten unterschreiben mit dem Finger auf dem Bildschirm, danach speichern Sie den Vertrag als PDF oder drucken ihn für jede Seite einmal. Alles bleibt in Ihrem Browser, nichts wird gesendet oder gespeichert. Für den deutschen Vertrag allein steht der Kaufvertrag Auto bereit, für Motorräder der Kaufvertrag Motorrad. Haben Sie das Auto noch nicht verkauft, hilft der Ratgeber Auto privat verkaufen.
Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Welche Sprache gilt im zweisprachigen Kaufvertrag?
Weichen die beiden Fassungen voneinander ab, ist die Fassung in der ersten Sprache maßgebend. Beim Vertrag nach deutschem Recht ist das die deutsche.
Brauche ich einen beglaubigten Übersetzer für den polnischen Teil?
Der Generator erzeugt beide Fassungen aus denselben Klauseln. Ob eine polnische Behörde zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung verlangt, erfahren Sie dort. Der Vertrag selbst ist eine Vorlage, keine Rechtsberatung.
Muss ich den Verkauf auch bei einem Käufer aus Polen melden?
Ja. Der bisherige Halter und der Eigentümer müssen den Halterwechsel unverzüglich der deutschen Zulassungsbehörde mitteilen (§ 15 Abs. 5 FZV), mit Kennzeichen, vollständiger Anschrift des Käufers und dessen Bestätigung, die Zulassungsbescheinigung erhalten zu haben.
Brauche ich ein Ausfuhrkennzeichen, um das Auto nach Polen zu fahren?
Laut Zoll wird auf Antrag ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt, wenn das Fahrzeug dauerhaft ins Ausland gebracht und dafür in Betrieb gesetzt wird, statt es auf einer Ladefläche zu transportieren. Mit der Zuteilung entsteht Kraftfahrzeugsteuerpflicht, mindestens für einen Monat.
Kann ich die Gewährleistung beim Verkauf nach Polen ausschließen?
Als Privatperson ja, außer bei arglistig verschwiegenen Mängeln und Garantien (§ 444 BGB). Ein Händler kann gegenüber einem Verbraucher in Polen nicht einfach den deutschen Ausschluss verwenden.
Quellen
- BGB § 444 Haftungsausschlussgesetze-im-internet.de
- FZV § 15 Mitteilungspflichten bei Änderungengesetze-im-internet.de
- VVG § 97 Anzeige der Veräußerunggesetze-im-internet.de
- Zoll: Beginn und Ende der Kraftfahrzeugsteuerpflicht, Ausfuhrkennzeichenzoll.de
- Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I), Artikel 6 Verbraucherverträgeeur-lex.europa.eu
- BGB § 476 Abweichende Vereinbarungengesetze-im-internet.de
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