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Kaufvertrag Motorrad: kostenlos ausfüllen und als PDF speichern

Kaufvertrag Motorrad zum Ausfüllen: mit Platz für Zubehör, Umbauten und bekannte Sturzschäden. Käufer und Verkäufer unterschreiben mit dem Finger auf dem Bildschirm, danach speichern Sie den Vertrag als PDF oder drucken ihn.

Kaufvertrag für Ihr Motorrad ausfüllen

Die Vorauswahl ist ein Motorrad im Privatverkauf nach deutschem Recht. Tragen Sie Maschine, Zubehör und Preis ein, beide unterschreiben auf dem Bildschirm, und Sie speichern den Vertrag als PDF. Leere Felder werden als Linien gedruckt.

Der Vertrag folgt dem Recht dieses Landes und wird in dessen Sprache gedruckt.

Für Käufer oder Verkäufer aus einem anderen Land: Jede Klausel wird in beiden Sprachen nebeneinander gedruckt.

Fahrzeug
Wer verkauft?
Wer kauft?

Melden Sie den Verkauf der Zulassungsbehörde und Ihrer Versicherung, sobald das Auto übergeben ist.Amtliche Informationen

Verkäufer

Freiwillig. Sie hilft beim Nachweis, wer unterschrieben hat.

Käufer

Freiwillig. Sie hilft beim Nachweis, wer unterschrieben hat.

Fahrzeug

Die 17 Zeichen in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Zustand
Unfallschäden oder Mängel
Kaufpreis und Zahlung
Sachmängelhaftung
Übergebene Unterlagen

Haken Sie an, was der Käufer erhält. Die Schlüssel stehen im Abschnitt Fahrzeug.

Sonstiges
Ort, Datum und Unterschriften

Mit der Uhrzeit der Übergabe gehen Bußgelder und Haftung auf den Käufer über.

Unterschreiben Sie mit dem Finger oder der Maus. Lassen Sie das Feld leer, wenn Sie den Ausdruck von Hand unterschreiben.

Wählen Sie im Druckfenster „Als PDF speichern“, um eine Kopie zu behalten. Drucken Sie zwei Exemplare: eines für jede Seite.

Alles bleibt in Ihrem Browser. Nichts, was Sie eingeben, wird gesendet oder gespeichert.

Eine Vorlage zur Hilfe, keine Rechtsberatung. Holen Sie bei einem hochwertigen oder ungewöhnlichen Verkauf juristischen Rat ein.

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Ihr Vertrag

Ihr Vertrag erscheint hier, während Sie tippen.

Was gehört in den Kaufvertrag für ein Motorrad?

Ein Kaufvertrag Motorrad sieht dem Kaufvertrag für ein Auto ähnlich, die Schwerpunkte liegen aber anders. Das Gesetz schreibt keine Form vor, doch ein schriftlicher Vertrag in zwei Exemplaren schützt beide Seiten. Er sollte diese Angaben enthalten:

  • Die Maschine: Hersteller, Modell, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), amtliches Kennzeichen, Erstzulassung, Kilometerstand, Farbe und Zahl der Schlüssel.
  • Zubehör und Umbauten: Koffer, Tankrucksack, Sitzbank, Auspuffanlage oder Sturzbügel. Schreiben Sie auf, was mitverkauft wird und was nicht, etwa die Originalteile, die in der Garage liegen.
  • Zustand: bekannte Schäden, Stürze und Umfaller, Reparaturen und die Zahl der Vorbesitzer.
  • Preis und Zahlung: Preis, Zahlungsart, Anzahlung und Eigentumsvorbehalt.
  • Übergabe: Datum und Uhrzeit, Unterlagen und Schlüssel.
  • Sachmängelhaftung und die Meldepflichten nach dem Verkauf.

Der Vertrag oben enthält diese Punkte in sieben Paragraphen, von „Kaufgegenstand“ bis „Sonstige Vereinbarungen“. Nur die Bezeichnung ist angepasst: Er heißt Kaufvertrag über ein gebrauchtes Motorrad.

Motorrad privat verkaufen: Wie gehen Sie mit Sturzschäden und Mängeln um?

Bei Motorrädern sind Stürze, Umfaller und nachträgliche Umbauten die typischen Streitpunkte. Der Vertrag erlaubt zwei Wege: Entweder versichern Sie, dass das Motorrad nach Ihrer Kenntnis keine Unfallschäden hatte, oder Sie beschreiben die Schäden, die der Käufer kennt, zum Beispiel einen Kratzer am Tank nach einem Umfaller.

Den Verkauf „wie besichtigt“ unter Ausschluss der Sachmängelhaftung dürfen Privatverkäufer vereinbaren. Er gilt aber nicht für Mängel, die Sie arglistig verschwiegen haben, und nicht für eine Garantie, die Sie übernommen haben (§ 444 BGB). Wer einen Sturz kennt und verschweigt, kann sich also nicht auf den Ausschluss berufen. Das Gleiche gilt für Zusicherungen: Was Sie im Vertrag versichern, gilt auch bei Ausschluss weiter. Schreiben Sie deshalb nur, was Sie wissen, und fügen Sie „nach meiner Kenntnis“ hinzu, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Der Kilometerstand verdient eine eigene Zeile. Der Vertrag versichert, dass der Tacho nach Ihrer Kenntnis die Gesamtfahrleistung zeigt. Stimmt das nicht oder können Sie es nicht bestätigen, nehmen Sie den Haken im Formular heraus. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Gilt beim Händlerkauf etwas anderes?

Ja. Kauft ein Verbraucher das Motorrad bei einem Händler, gilt das Verbrauchsgüterkaufrecht (§ 474 BGB). Der Händler kann die Sachmängelhaftung dann nicht ausschließen (§ 476 Abs. 1 BGB). Bei einem gebrauchten Motorrad darf er die Verjährungsfrist von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen, wenn der Käufer vorher eigens darauf hingewiesen wurde und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart ist (§ 476 Abs. 2 BGB). Zeigt sich innerhalb eines Jahres ein Mangel, wird vermutet, dass er schon bei der Übergabe vorlag (§ 477 BGB). Der Händler wählt im Formular „Händler oder Unternehmen“ als Verkäufer, mehr dazu unter Kaufvertrag Auto gewerblich.

Verkauf melden: Was müssen Verkäufer und Käufer nach der Übergabe tun?

Nach der Übergabe sind Verkäufer und Käufer an der Reihe:

  • Verkäufer: Halterwechsel unverzüglich der Zulassungsbehörde mitteilen (§ 15 Abs. 5 FZV). Die Mitteilung nennt Kennzeichen, Name und vollständige Anschrift des Käufers und dessen Bestätigung, dass ihm die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde. Dazu den Versicherer unverzüglich über den Verkauf informieren (§ 97 VVG).
  • Käufer: unverzüglich nach dem Halterwechsel bei seiner Zulassungsbehörde die neuen Halterdaten mitteilen, mit dem Versicherungsnachweis eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen und Teil II zur Änderung vorlegen. Stand das Motorrad bisher in einem anderen Zulassungsbezirk, beantragt er ein neues Kennzeichen oder meldet, dass das bisherige weitergeführt werden soll (§ 15 Abs. 5 FZV).
  • Steuer: Die Kraftfahrzeugsteuerpflicht endet laut Zoll mit der Abmeldung, beim Verkauf im Inland mit dem Datum der Umschreibung.

Die Meldung ist wichtig, weil die Behörde sonst ein Aufgebot veröffentlichen kann, nach dem die Zulassung endet.

Welche Unterlagen und Schlüssel gehören zum Motorrad?

Zur Übergabe gehören die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung, das Serviceheft und alle Schlüssel. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Nachweis der Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug, früher der Fahrzeugbrief. Die Hauptuntersuchung ist Pflicht des Halters (§ 29 StVZO), den Prüfbericht zu übergeben ist üblich. Falls vorhanden, kommen COC-Papier und Bedienungsanleitung dazu. Zählen Sie die Schlüssel, bevor Sie die Zahl eintragen: Zünd-, Tank- und Gepäckschlüssel sind schnell verwechselt. Übergeben Sie Papiere und Schlüssel erst, wenn der Kaufpreis bei Ihnen ist.

So funktioniert der Vertragsgenerator für Motorräder

Der Generator ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Er läuft im Browser Ihres Handys, sodass Sie ihn direkt neben dem Motorrad ausfüllen können. Beide Seiten unterschreiben mit dem Finger auf dem Bildschirm, über „Als PDF speichern oder drucken“ erhalten Sie die Datei. Alles bleibt in Ihrem Browser, nichts wird gesendet oder gespeichert. Für den Verkauf eines Autos steht der Kaufvertrag Auto bereit, für Käufer aus Polen oder dem englischsprachigen Ausland die zweisprachigen Fassungen (deutsch-polnisch, englisch). Wer die Maschine noch inseriert, findet den ganzen Ablauf im Ratgeber Auto privat verkaufen, der auch für Motorräder die Schritte nach dem Verkauf erklärt.

Häufige Fragen

Welche Papiere braucht der Käufer beim Motorradkauf?

Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, üblicherweise den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung, das Serviceheft und alle Schlüssel. Der Kaufvertrag listet die übergebenen Unterlagen auf.

Kann ich ein Motorrad privat ohne Gewährleistung verkaufen?

Ja, Privatverkäufer dürfen die Sachmängelhaftung ausschließen. Das gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel und nicht für übernommene Garantien (§ 444 BGB). Bekannte Stürze nennen Sie deshalb im Vertrag.

Muss ich den Verkauf meines Motorrads melden?

Ja, unverzüglich bei der Zulassungsbehörde (§ 15 Abs. 5 FZV) und beim Versicherer (§ 97 VVG). Die Meldung an die Behörde enthält Kennzeichen, Anschrift des Käufers und dessen Bestätigung der Übergabe der Zulassungsbescheinigung.

Muss ich Zubehör und Umbauten im Vertrag aufführen?

Ja, das empfiehlt sich. Schreiben Sie auf, was mitverkauft wird, und halten Sie fest, was beim Verkäufer bleibt. So gibt es bei der Übergabe keinen Streit über Koffer, Originalteile oder Sitzbank.

Kann der Händler beim Motorradkauf die Gewährleistung ausschließen?

Gegenüber Verbrauchern nicht. Er darf die Frist für Mängelansprüche bei einem gebrauchten Motorrad nur auf ein Jahr verkürzen, wenn der Käufer vorher darauf hingewiesen wurde und es ausdrücklich und gesondert vereinbart ist (§ 476 BGB).

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