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Gelangensbestätigung erstellen: Vorlage für Autos und andere Waren

Die Gelangensbestätigung belegt, dass Ihre Ware in einem anderen EU-Land angekommen ist, und damit die Steuerfreiheit Ihrer Lieferung. Das Werkzeug erstellt sie für Fahrzeuge und andere Waren, in zwei Sprachen und als PDF. Kostenlos, ohne Konto.

Lieferung erfassen

Der Käufer unterschreibt dies, um zu bestätigen, dass die Ware in seinem Land angekommen ist. Bewahren Sie die unterschriebene Kopie bei Ihrer Rechnung auf: Sie ist Ihr Nachweis für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.

Ihr Unternehmen (Lieferer)
Käufer (Abnehmer)
USt-IdNr. im VIES prüfen und einen Ausdruck aufbewahren
Was geliefert wurde

Nur für Fahrzeuge, die Sie mit Umsatzsteuer verkaufen. Ein differenzbesteuertes Fahrzeug ist nie eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung und braucht deshalb keinen Ankunftsnachweis.

Position 1

Wer hat transportiert?
Ankunft

Lassen Sie die Felder leer, wenn der Käufer sie bei der Ankunft von Hand ausfüllt.

Die Bestätigung erscheint in Ihrer Sprache, darunter die des Käufers.

Vorschau

Gelangensbestätigung / Potwierdzenie dostarczenia towaru

Bestätigung über das Gelangen des Gegenstands einer innergemeinschaftlichen Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat (§ 17b Abs. 2 Nr. 2 UStDV, Art. 45a DVO (EU) Nr. 282/2011)

Potwierdzenie, że towar z wewnątrzwspólnotowej dostawy dotarł do innego państwa członkowskiego UE (art. 45a rozporządzenia wykonawczego (UE) nr 282/2011; art. 42 ustawy o VAT)

LiefererDostawca

 

AbnehmerNabywca

 

Gegenstand der LieferungDostarczony towar
MengeIlośćHandelsübliche BezeichnungNazwa handlowaFahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)Numer identyfikacyjny pojazdu (VIN)RechnungFaktura
1
Beförderung oder VersendungTransport lub wysyłka
durch den Abnehmer / przez nabywcę

Hiermit bestätige ich als Abnehmer, dass ich den oben genannten Gegenstand erhalten habe bzw. dass die Beförderung des Gegenstands im übrigen Gemeinschaftsgebiet geendet hat, und zwar in:

Jako nabywca potwierdzam, że otrzymałem powyższy towar lub że jego transport zakończył się w innym państwie członkowskim, w:

Ort und Mitgliedstaat des Erhalts bzw. des Endes der BeförderungMiejsce i państwo członkowskie odbioru lub zakończenia transportu
 
Monat und Jahr des Erhalts bzw. des Endes der BeförderungMiesiąc i rok odbioru lub zakończenia transportu
 
Datum des ErhaltsData odbioru
 
Entgegengenommen von (Name, Funktion)Odebrał (imię i nazwisko, funkcja)
 
Zulassung im Bestimmungsland (Kennzeichen, Datum), falls bereits erfolgtRejestracja w kraju przeznaczenia (numer, data), jeśli już nastąpiła
 
Ort und Datum der AusstellungMiejsce i data wystawienia
Unterschrift des Abnehmers oder seines BeauftragtenPodpis nabywcy lub osoby upoważnionej

Bei elektronischer Übermittlung aus dem Verfügungsbereich des Abnehmers ist keine Unterschrift erforderlich. Podpis nie jest wymagany, jeśli dokument wysłano elektronicznie z systemów nabywcy.

Bitte bis zum 10. Tag des Monats nach der Lieferung unterschrieben zurücksenden. Prosimy podpisać i odesłać do 10. dnia miesiąca następującego po dostawie.

Erstellt mit der kostenlosen Gelangensbestätigung von CarShots, carshots.ai

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Eine Vorlage, keine Steuerberatung. Klären Sie Sonderfälle mit Ihrem Steuerberater.

Was ist eine Gelangensbestätigung?

Wer Waren an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land liefert, liefert in der Regel steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Ware tatsächlich in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt, und das müssen Sie als Lieferer beweisen (§ 6a Abs. 3 UStG). Das wichtigste Beweismittel ist die Gelangensbestätigung: ein Schriftstück, in dem Ihr Käufer (der Abnehmer) bestätigt, dass er die Ware erhalten hat.

Das gilt nicht nur für Autos. Die Gelangensbestätigung brauchen Sie für Ersatzteile, Reifen, Maschinen, Werkstattausrüstung und jede andere Ware, die Sie an einen Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat verkaufen. Das Werkzeug kennt dafür zwei Modi: Fahrzeuge mit FIN und andere Waren mit Beschreibung und Menge. Bis zu zehn Positionen passen auf eine Bestätigung.

Rechtsgrundlage ist § 17b UStDV (Gelangensnachweis bei Beförderungs- und Versendungsfällen). Auf EU-Ebene steht Art. 45a der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 dahinter, der eine Vermutung für das Gelangen der Ware vorsieht.

Was muss in der Gelangensbestätigung stehen?

Nach § 17b Abs. 2 UStDV gilt der Nachweis als eindeutig und leicht nachprüfbar, wenn Sie das Doppel der Rechnung haben und eine Bestätigung des Abnehmers mit diesen Angaben:

  • Name und Anschrift des Abnehmers,
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung des Liefergegenstands, bei Fahrzeugen mit der Fahrzeug-Identifikationsnummer,
  • Ort und Monat des Erhalts im übrigen Gemeinschaftsgebiet, bei Beförderung durch den Abnehmer Ort und Monat des Endes der Beförderung,
  • das Ausstellungsdatum der Bestätigung,
  • die Unterschrift des Abnehmers oder eines von ihm zur Abnahme Beauftragten.

Die Form ist frei, es kann auch aus mehreren Schriftstücken bestehen. Eine Bestätigung per E-Mail braucht keine Unterschrift, wenn erkennbar ist, dass die Übermittlung im Verfügungsbereich des Abnehmers oder seines Beauftragten begonnen hat. Und: Sie dürfen eine Sammelbestätigung ausstellen lassen, die Umsätze aus bis zu einem Quartal zusammenfasst.

Das Werkzeug druckt all das als zweisprachiges Dokument: in Ihrer Sprache, darunter in einer zweiten, die Ihr Käufer versteht. Der Käufer kann Ankunftsort, Datum und Namen des Empfängers von Hand ergänzen, wenn Sie die Felder leer lassen.

Bis wann muss die Gelangensbestätigung vorliegen?

Holt der Käufer die Ware ab oder lässt er sie abholen, gilt für die Gelangensvermutung nach § 17a Abs. 1 Nr. 2 UStDV: Die Bestätigung muss spätestens am 10. Tag des auf die Lieferung folgenden Monats vorliegen. Dieselbe Frist nennt Art. 45a der Verordnung (EU) Nr. 282/2011.

Dazu kommen in diesem Fall zwei weitere, zusammenpassende Belege von unabhängigen Stellen, zum Beispiel ein CMR-Frachtbrief oder die Rechnung des Frachtführers, die Versicherungspolice für den Transport oder der Bankbeleg über die Zahlung der Fracht (§ 17a Abs. 2 UStDV). So steht es auch in der Checkliste des Werkzeugs. Liefern Sie selbst oder beauftragen Sie einen Frachtführer, gilt die Vermutung bereits mit zwei solchen Belegen.

Kommt die Bestätigung nicht rechtzeitig, ist die Steuerfreiheit nicht automatisch verloren. Das Finanzamt kann die Vermutung widerlegen (§ 17a Abs. 3 UStDV), und ohne Vermutung führen Sie den Nachweis nach § 17b UStDV, auch mit den dort genannten Ersatzbelegen. Planen Sie die Rückgabe aber fest ein: Schicken Sie die Bestätigung gleich bei der Lieferung mit.

Rechnung, VIES und Meldung: Was sonst zu Ihrer Akte gehört

Die Gelangensbestätigung ist nur ein Teil des Nachweises. Eine saubere Akte für jeden Verkauf enthält:

  • Die Prüfung der USt-IdNr. im VIES: Steuerfrei liefern dürfen Sie nur, wenn der Käufer eine gültige Nummer eines anderen Mitgliedstaats verwendet (§ 6a Abs. 1 UStG). Drucken Sie das Ergebnis mit Datum und Uhrzeit aus. Hat der Käufer Sie mit falschen Daten getäuscht und konnten Sie das bei der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen, schützt Sie § 6a Abs. 4 UStG.
  • Ihre Rechnung mit der USt-IdNr. des Lieferers und des Käufers (§ 14a Abs. 3 UStG) und einem Hinweis auf die Steuerfreiheit, üblicherweise „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a UStG“. Für diese Lieferungen ist die Rechnung bis zum 15. des Folgemonats auszustellen.
  • Die Zusammenfassende Meldung: Innergemeinschaftliche Lieferungen melden Sie je Käufer-USt-IdNr. monatlich bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats (§ 18a UStG). Nach Art. 138 Abs. 1a der Mehrwertsteuer-Richtlinie entfällt die Befreiung, wenn die Meldung fehlt oder falsche Angaben enthält, außer das Versäumnis ist ordnungsgemäß begründet.

Bei Fahrzeugen, die der Käufer selbst abholt und im Bestimmungsland zulassen lässt, ist der Nachweis der Zulassung auf den Käufer mit der FIN eine Alternative zur Gelangensbestätigung (§ 17b Abs. 3 Nr. 5 UStDV).

Autos im Besonderen: Differenzbesteuerung und Neufahrzeuge

Ein typischer Fall im Autohaus: Ein polnischer oder niederländischer Händler kauft bei Ihnen über mobile.de einen Gebrauchtwagen und holt ihn selbst ab. Dann gelten diese Punkte.

Differenzbesteuerte Fahrzeuge sind von der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ausgeschlossen (§ 25a Abs. 7 Nr. 3 UStG). Ein solches Fahrzeug brauchen Sie also nicht mit einer Gelangensbestätigung nachzuweisen. Es bleibt in Deutschland nach der Differenzbesteuerung steuerpflichtig, und die Rechnung bei Differenzbesteuerung trägt den entsprechenden Vermerk. Sie können bei jeder Lieferung auf die Differenzbesteuerung verzichten (§ 25a Abs. 8 UStG). Dann ist eine steuerfreie Lieferung möglich, aber rechnen Sie das mit Ihrem Steuerberater durch, denn ein bei einer Privatperson gekauftes Auto hat keine abziehbare Vorsteuer.

Neue Fahrzeuge (höchstens 6.000 km oder höchstens sechs Monate seit der ersten Inbetriebnahme, § 1b UStG) sind anders gestellt: Sie können steuerfrei an jeden Abnehmer geliefert werden, auch an Privatpersonen (§ 6a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c UStG). Auf der Rechnung müssen Erstzulassung und Kilometerstand stehen (§ 14a Abs. 4 UStG), und als Fahrzeuglieferer melden Sie die Lieferung dem Bundeszentralamt für Steuern, wenn der Abnehmer keine USt-IdNr. verwendet (Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung).

Häufige Fragen

Gibt es ein amtliches Muster für die Gelangensbestätigung?

Zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums gibt es Muster, die zeigen sollen, welche Angaben nötig sind. Maßgeblich ist aber der Inhalt nach § 17b Abs. 2 UStDV, nicht das Muster: Das Gesetz lässt jede Form zu. Das Werkzeug enthält alle dort genannten Angaben.

Reicht eine Gelangensbestätigung per E-Mail?

Ja. Eine Unterschrift ist nicht nötig, wenn erkennbar ist, dass die elektronische Übermittlung im Verfügungsbereich des Abnehmers oder seines Beauftragten begonnen hat (§ 17b Abs. 2 UStDV). Bewahren Sie die E-Mail mit Absender und Datum auf.

Wer darf die Gelangensbestätigung unterschreiben?

Der Abnehmer oder eine von ihm zur Abnahme beauftragte Person. Tragen Sie im Werkzeug Name und Funktion des Empfängers ein, falls er schon bei der Lieferung feststeht, sonst ergänzt der Käufer sie von Hand.

Brauche ich die Gelangensbestätigung auch bei Privatkäufern?

Nein. Die Steuerfreiheit nach § 6a Abs. 1 UStG gilt für Lieferungen an Unternehmer in einem anderen EU-Land. Eine Ausnahme sind neue Fahrzeuge, die auch an Privatpersonen steuerfrei geliefert werden können, mit eigenen Meldepflichten.

Kann ich mehrere Lieferungen in einer Sammelbestätigung zusammenfassen?

Ja, eine Sammelbestätigung kann Umsätze aus bis zu einem Quartal zusammenfassen (§ 17b Abs. 2 UStDV). Beim Werkzeug tragen Sie dafür bis zu zehn Positionen ein und erstellen für den Rest eine zweite Bestätigung.

Muss ich bei differenzbesteuerten Autos eine Gelangensbestätigung einholen?

Nein, denn solche Fahrzeuge können nicht steuerfrei innergemeinschaftlich geliefert werden (§ 25a Abs. 7 Nr. 3 UStG). Sie bleiben in Deutschland differenzbesteuert und tragen den Vermerk „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ auf der Rechnung.

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