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Rechnung bei Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) erstellen

Erstellen Sie die Rechnung für ein differenzbesteuertes Fahrzeug oder anderen Gebrauchtgegenstand: mit dem Pflichtvermerk, ohne Steuerausweis, und auf Wunsch mit Margenberechnung für Ihre Unterlagen. Kostenlos, ohne Konto.

Verkauf erfassen

Ihr Unternehmen

Ihre Steuernummer, wenn Sie sie statt der USt-IdNr. angeben. Eine von beiden ist Pflicht.

Käufer
Rechnung

Eine eindeutige, fortlaufende Nummer je Rechnung, z. B. 2026-0147.

Leer lassen, wenn das Fahrzeug am Rechnungsdatum übergeben wird.

Was Sie verkauft haben
Preis

Der Gesamtbetrag, den der Käufer zahlt. Bei der Differenzbesteuerung steht auf der Rechnung keine Umsatzsteuer.

Zahlung
Ihre Marge (steht nicht auf der Rechnung)

Tragen Sie ein, was Sie für das Fahrzeug bezahlt haben, um Ihre Marge und die darin enthaltene Umsatzsteuer zu sehen. Das bleibt auf Ihrem Bildschirm und steht nie auf der Rechnung des Käufers.

Vorschau

 

Rechnung

Käufer

 

Rechnungsnr.
Rechnungsdatum
Lieferdatum
BeschreibungBetrag

Gesamtbetrag

Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung

Der Preis enthält die Umsatzsteuer. Sie wird nicht gesondert ausgewiesen und berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug.

Differenzbesteuerung nach § 25a UStG; Angabe nach § 14a Abs. 6 UStG

Vollständig bezahlt.

Erstellt mit dem kostenlosen Rechnungsgenerator für Differenzbesteuerung von CarShots, carshots.ai

Verkauf an einen Verbraucher: Papier oder PDF genügt. Verkauf an ein Unternehmen im Inland: Seit dem 1. Januar 2025 gilt zwischen inländischen Unternehmen grundsätzlich die E-Rechnung (strukturiertes Format nach EN 16931). Für Umsätze bis Ende 2026 sind Papier und, mit Zustimmung des Empfängers, andere elektronische Formate noch erlaubt, für 2027 nur bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro. Dieses PDF ist keine E-Rechnung.

Alles bleibt in diesem Browser: Wir speichern oder senden Ihre Rechnungen nicht.

Eine Vorlage, keine Steuerberatung. Klären Sie Sonderfälle mit Ihrem Steuerberater.

Was ist die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG?

Kaufen Sie als Händler einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson, ist in diesem Preis keine Umsatzsteuer enthalten, die Sie später als Vorsteuer abziehen könnten. Würden Sie beim Verkauf die volle Umsatzsteuer auf den gesamten Preis abführen, würde der Wagen doppelt belastet. Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG vermeidet das: Besteuert wird nur Ihre Marge, also der Betrag, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis übersteigt. Die Steuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage und wird zum Regelsteuersatz berechnet, das sind 19 Prozent.

Die Regelung gilt für Wiederverkäufer, also gewerbsmäßige Händler, deren Fahrzeug ihnen im Gemeinschaftsgebiet ohne ausgewiesene Umsatzsteuer geliefert wurde. Typisch ist der Ankauf von einer Privatperson, etwa über mobile.de oder bei der Inzahlungnahme. Auch ein Kauf von einem anderen Händler, der selbst differenzbesteuert hat, passt dazu.

Bei Autos rechnen Sie je Fahrzeug (Einzeldifferenz). Die Gesamtdifferenz über mehrere Gegenstände ist nur für Gegenstände mit einem Einkaufspreis bis 750 Euro vorgesehen (§ 25a Abs. 4 UStG), taugt also nicht für Fahrzeuge.

Was muss auf der Rechnung stehen?

Eine Rechnung bei Differenzbesteuerung ist eine normale Rechnung mit zwei Besonderheiten: einem Pflichtvermerk und dem Verzicht auf den Steuerausweis. Nach § 14 Abs. 4 UStG gehören hinein:

  • vollständiger Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer,
  • Ihre Steuernummer oder Ihre USt-IdNr.,
  • das Ausstellungsdatum und eine fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer,
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung des Fahrzeugs,
  • der Zeitpunkt der Lieferung,
  • das Entgelt.

FIN, Erstzulassung und Kilometerstand schreibt das Gesetz nicht ausdrücklich vor. Sie sind aber die übliche Bezeichnung eines Fahrzeugs und gehören zur eindeutigen Bezeichnung auf die Rechnung.

Der Pflichtvermerk lautet nach § 14a Abs. 6 UStG: „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“. Das Werkzeug druckt ihn zusammen mit dem Hinweis auf § 25a UStG auf die Rechnung. Die Umsatzsteuer weisen Sie nicht gesondert aus. Es steht nur der Gesamtbetrag auf der Rechnung, kein Nettobetrag, kein Steuersatz, kein Steuerbetrag und auch nicht Ihre Marge.

Wer trotzdem Steuer ausweist, riskiert, sie nach § 14c UStG zahlen zu müssen, obwohl sie nicht geschuldet war. Weil der Käufer bei der Differenzbesteuerung keine Steuer ausgewiesen bekommt, kann er auch keine Vorsteuer abziehen. Das sollten Sie gewerblichen Käufern vorab sagen. Gegenüber Privatkäufern besteht keine Rechnungspflicht (§ 14 Abs. 2 UStG), eine ausgestellte Rechnung muss aber die Pflichtangaben enthalten.

Rechenbeispiel: Einkauf 10.000 Euro, Verkauf 12.500 Euro

Sie haben einen Gebrauchtwagen für 10.000 Euro von einer Privatperson gekauft und verkaufen ihn für 12.500 Euro. Das Werkzeug rechnet das auf Wunsch für Sie aus und druckt die Rechnung nur mit dem Verkaufspreis. Die Margenberechnung bleibt auf Ihrem Bildschirm oder kommt auf eine eigene Seite für Ihre Unterlagen.

PositionBetrag
Verkaufspreis (steht auf der Rechnung)12.500 Euro
Einkaufspreis10.000 Euro
Marge (Verkaufspreis minus Einkaufspreis)2.500 Euro
Umsatzsteuer in der Marge: 2.500 × 19 ÷ 119399,16 Euro
Marge nach Umsatzsteuer2.100,84 Euro

Die 399,16 Euro führen Sie ans Finanzamt ab. Sie stehen nicht auf der Rechnung. Macht ein Fahrzeug Verlust, fällt dafür keine Umsatzsteuer an, und der Verlust wird nach der Rechenlogik des Werkzeugs nicht mit der Marge eines anderen Fahrzeugs verrechnet.

Verkauf an einen Käufer in einem anderen EU-Land

Verkaufen Sie ein differenzbesteuertes Fahrzeug an einen Käufer im EU-Ausland, bleibt es in Deutschland nach der Differenzbesteuerung steuerpflichtig. Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ist bei der Differenzbesteuerung ausgeschlossen (§ 25a Abs. 7 Nr. 3 UStG). Schreiben Sie also keinen Vermerk zur Steuerfreiheit oder mit 0 Prozent auf die Rechnung.

Ein neues Fahrzeug im Sinne der Umsatzsteuer (höchstens sechs Monate seit der Inbetriebnahme oder höchstens 6.000 km) darf bei einer Lieferung ins EU-Ausland gar nicht differenzbesteuert verkauft werden (§ 25a Abs. 7 Nr. 1 Buchst. b UStG). Dort ist die Lieferung steuerfrei und wird im Land des Käufers besteuert.

Wer auf die Differenzbesteuerung verzichten will, kann das bei jeder Lieferung tun (§ 25a Abs. 8 UStG). Dann gilt die normale Besteuerung und eine Steuerbefreiung kommt in Frage. Rechnen Sie das durch, bevor Sie es tun: Ein Auto, das Sie von einer Privatperson gekauft haben, hat keine abziehbare Vorsteuer. Sprechen Sie das mit Ihrem Steuerberater ab. Den Nachweis für eine steuerfreie Lieferung an ein Unternehmen im EU-Ausland erledigen Sie dann mit der Gelangensbestätigung.

E-Rechnung: Wann reicht das PDF?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen grundsätzlich als E-Rechnung ausgestellt werden, also in einem strukturierten Format nach EN 16931 (§ 14 Abs. 1 UStG). Übergangsregeln in § 27 Abs. 38 UStG erlauben für Umsätze bis Ende 2026 weiterhin Papier und, mit Zustimmung des Empfängers, andere elektronische Formate. Für Umsätze im Jahr 2027 gilt das nur, wenn Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 800.000 Euro betrug.

Was heißt das für Sie? Verkaufen Sie an einen Verbraucher, genügt eine Rechnung auf Papier oder als PDF. Verkaufen Sie an ein Unternehmen im Inland, prüfen Sie, ob die Übergangsregeln für Sie gelten, und fragen Sie im Zweifel Ihren Steuerberater, denn das Gesetz nimmt Verkäufe unter Differenzbesteuerung nicht ausdrücklich aus. Das PDF dieses Werkzeugs ist keine E-Rechnung.

Die Rechnung ist nur ein Teil der Unterlagen für ein Fahrzeug. Den Kaufvertrag, das Übergabeprotokoll und das Preisschild erstellen Sie ebenfalls kostenlos hier.

Häufige Fragen

Darf ich bei der Differenzbesteuerung die Umsatzsteuer ausweisen?

Nein. Bei Rechnungen über Gegenstände, die Sie differenzbesteuert verkaufen, darf die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen werden (§ 14a Abs. 6 UStG). Weisen Sie sie trotzdem aus, kann das nach § 14c UStG dazu führen, dass Sie die Steuer zahlen müssen.

Welchen Vermerk muss die Rechnung bei Differenzbesteuerung tragen?

„Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ (§ 14a Abs. 6 Satz 1 UStG). Das Werkzeug druckt diesen Vermerk zusammen mit dem Hinweis auf § 25a UStG und dem Gesamtbetrag.

Kann der Käufer die Umsatzsteuer aus der Rechnung als Vorsteuer abziehen?

Nein. Weil auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, gibt es nichts abzuziehen. Das ist bei gewerblichen Käufern ein Punkt, den Sie vor dem Verkauf ansprechen sollten.

Gilt die Differenzbesteuerung auch beim Verkauf an Unternehmen?

Ob Sie differenzbesteuert verkaufen dürfen, hängt vor allem davon ab, wie Sie das Fahrzeug eingekauft haben, nicht davon, wer es kauft. Bei einem Verkauf an ein inländisches Unternehmen kommt die E-Rechnungspflicht ins Spiel, mit den oben genannten Übergangsregeln.

Kann ich auch Zubehör oder andere Gebrauchtgegenstände differenzbesteuert verkaufen?

Ja, das Werkzeug hat dafür den Modus „Andere Gebrauchtgegenstände“. Die Voraussetzungen sind dieselben wie beim Auto. Die Gesamtdifferenz über mehrere Gegenstände ist nur bei Gegenständen mit Einkaufspreis bis 750 Euro möglich (§ 25a Abs. 4 UStG).

Ersetzt das Werkzeug meinen Steuerberater?

Nein. Es ist eine Vorlage, keine Steuerberatung. Sonderfälle wie Verkäufe ins Ausland, Neufahrzeuge oder der Verzicht auf die Differenzbesteuerung klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

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